„Euthanasie und Zwangssterilisation als Teil der Auslese- und Ausmerze-Politik der Nationalsozialisten“ – Fakten, die einem den Schlaf rauben!
Seit einigen Jahren erinnert der Verein „Gesicht zeigen – Rosenheimer Bündnis gegen rechts“ regelmäßig im November an die Verbrechen der Nationalsozialisten.
Heuer konnte die Vorsitzende Angelika Graf Frau Prof. Dr. Anette Eberle von der katholischen Stiftungshochschule München zum Thema „Euthanasie und Zwangssterilisation als Teil der Auslese- und Ausmerze-Politik der Nationalsozialisten“ begrüßen. Sie präsentierte Fakten, die – so Angelika Graf – „einem den Schlaf rauben“.
Frau Dr. Eberle stellte zunächst am Beispiel des Wolnzacher Psychiaters Dr. Dolf Hamburger die Situation von Ärzten bzw. Medizinstudenten jüdischer Herkunft dar. Dolf Hamburger wurde während der Nazizeit wegen seines jüdischen Vaters vom Studium ausgeschlossen, der Vater musste nach einem Aufenthalt im KZ Dachau 1938 Haus und Praxis unter Wert verkaufen und ins Ausland emigrieren. Bereits seit 1933 wurde jüdischen Ärzten die kassenärztliche Zulassung und später dann auch die Approbation entzogen. Der Sohn Dolf musste am Ende des Krieges Zwangsarbeit leisten, konnte dann nach 1945 aber noch Psychiatrie studieren. Sein Bericht über seine Arbeit in psychiatrischen „Anstalten“ wie Eglfing-Haar macht deutlich, dass das Gedankengut der Nazizeit über den Umgang mit Behinderten in der deutschen Psychiatrie noch lange nachwirkte.
In der Nazizeit waren viele Ärzte, die ab 1933 in verantwortlicher Position geblieben waren, oder gar von dem Weggehen und Verdrängen der anderen profitiert haben, maßgeblich an den Menschenrechtsverbrechen innerhalb der Medizin beteiligt: Zwangssterilisation und Krankenmorde. Oft wurden junge Menschen einer Zwangssterilisation unterzogen, die die Tragweite dieser Operation erst spät realisierten. Frau Dr. Eberle bezog sich bei ihrer Schilderung z.B. auf den Fall einer 17-jährigen jungen Frau, welche wegen eines Nervenzusammenbruchs in die Psychiatrie eingeliefert worden war. Sie wurde als „psychiatrischer Fall“ nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1934 trotz des Protestes des Vaters 1935 in Bonn sterilisiert. Ihr Fall war nur einer von vielen. Insgesamt etwa 400.000 Menschen wurden im Gebiet des deutschen Reiches aber auch in den besetzten Gebieten zwangssterilisiert. Das Programm „Auslese und Ausmerze“ bedeutete bis 1945 Zwangssterilisation, Zwangsarbeit, gezielte Unterversorgung der Hilfsbedürftigen in den Anstalten bis hin zu Krankenmorden.
Viele Behinderte aus Bayern – davon 230 auch aus dem Heim in Attl bei Wasserburg – wurden ab 1940 unter dem Stichwort „lebensuntüchtig“ im Rahmen der Mordaktion „T4“ zunächst nach Eglfing-Haar verlegt und dann in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz verbracht. Mit 44,7 % wurde knapp die Hälfte der bayerischen Anstaltspatienten bei dieser ersten „Euthanasie“-Aktion ermordet. Aber das Morden ging danach weiter. Auch grausame medizinische Versuche bleiben den Verschleppten nicht erspart.
Auch Kinder waren nicht verschont. In Eglfing-Haar richtete sich der Vernichtungswille der Ärzte bereits seit 1939 gegen Kinder, die von einem Reichsausschuss für „erb- und anlagebedingtes Leiden“ in eigene Abteilungen in den Psychiatrien eingewiesen wurden. Zwischen 1940 bis 1945 wurden 332 Kinder ermordet.
Der ehemalige Leiter der Behinderteneinrichtung in Attl, Alfred Eiblmaier und sein Kollege Prantl-Küssel berichteten von den Forschungen der Stiftung Attl über die Geschehnisse in Attl seit 1940 und die Schwierigkeiten, die bei den Nachforschungen aufgetreten seien. Ein Mantel des Schweigens und der Abwehr seien über den Ereignissen gelegen. Für besonders wichtig werden die Denkmäler in Attl und Schloss Hartheim und die Broschüre der Stiftung Attl mit der namentlichen Auflistung aller zwischen 1940 und 1941 ermordeten Bewohner von Attl erachtet. Ein Besuch in Hartheim wäre auch Bestandteil für alle Auszubildenden in Attl.
Teil der Diskussion war die lasche Strafverfolgung der für die Verschleppung in den Tod Verantwortlichen nach dem Krieg. Hier gab es mit wenigen Ausnahmen nur kurze Haftstrafen oder gar Freisprüche, einige bekleideten gar bis weit in die 80er-Jahre hohe Positionen in der ärztlichen Standesvertretung.